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   BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01   

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https://dejure.org/2001,31494
BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01 (https://dejure.org/2001,31494)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2001 - 2 WD 24.01 (https://dejure.org/2001,31494)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 2 WD 24.01 (https://dejure.org/2001,31494)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einlegung eines Rechtsmittels in vollem Umfang bei Rüge eines schweren Mangels des Verfahrens - Folgen der Nichtverbringung eines erstinstanzlichen Urteils zu den Akten innerhalb der 5- Wochen- Frist - Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellung eines ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zu Schulden kommen lässt (vgl. Urteil vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 92, 263 = NZWehrr 1993, 76>).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [344] = NZWehrr 1991, 79 [81]> m.w.N.) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; dahingehende Anhaltspunkte lagen hier nicht vor.
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 3.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II - § 42 Abs. 2 VwGO, § 36 BGB hessNatG verleiht

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zu Schulden kommen lässt (vgl. Urteil vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 92, 263 = NZWehrr 1993, 76>).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86

    Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
    Das Urteil des Amtsgerichts Weilheim i. OB ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen für den Senat bindend, da er nicht nach § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO ihre Nachprüfung mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder beschlossen hat (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114> , vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - und vom 1. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -).
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - ) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozessregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 10.12.1980 - 2 WD 57.80

    Vorsätzliche Kameradschaftspflichtverletzung durch den Soldaten - Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
    Das Urteil des Amtsgerichts Weilheim i. OB ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen für den Senat bindend, da er nicht nach § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO ihre Nachprüfung mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder beschlossen hat (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114> , vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - und vom 1. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -).
  • BVerwG, 18.08.1992 - 2 WD 9.92

    Straßenverkehrsgefährdung - Disziplinare Reaktion

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
    Wenngleich der dienstliche Bereich hier durch das außerdienstliche Verkehrsdelikt nicht unmittelbar berührt worden ist, da der Soldat dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betraut ist, lässt die Art und Weise seiner Teilnahme am Straßenverkehr Rückschlüsse auf seine charakterliche Zuverlässigkeit zu und berührt damit seine Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit sowie seine dienstliche Verwendbarkeit (vgl. Urteil vom 18. August 1992 - BVerwG 2 WD 9.92 - <BVerwGE 93, 284 >).
  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 1.87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Herabsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
    Das Urteil des Amtsgerichts Weilheim i. OB ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen für den Senat bindend, da er nicht nach § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO ihre Nachprüfung mit Stimmenmehrheit seiner Mitglieder beschlossen hat (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114> , vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - und vom 1. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -).
  • BVerwG, 31.03.1978 - 2 WD 50.77

    Maßnahmebeschränkte Berufungen - Fristablauf - Absetzung des Urteils erster

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
    Dies hat der Senat für eine maßnahmebeschränkte Berufung bereits anerkannt (Beschluss vom 31. März 1978 - BVerwG 2 WD 50.77 -).
  • BVerwG, 05.05.1988 - 2 WD 3.88

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Trunkenheitsfahrt und fahrlässige

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
    Das Disziplinarrecht hat zwar nicht die Aufgabe, Soldaten zu mustergültigem Verhalten im Straßenverkehr zu erziehen, aber jede schwer wiegende Verletzung der für den öffentlichen Verkehr geltenden Normen und Verhaltensregeln lässt auf Rücksichtslosigkeit, zumindest Unaufmerksamkeit des Täters gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern schließen und offenbart damit Charaktermängel, die geeignet sind, das dienstliche Ansehen des Soldaten in dem von ihm bekleideten Dienstgrad zu beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 3.88 -).
  • BVerwG, 11.02.1992 - 2 WD 61.91

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen fortgesetzter vorsätzlicher

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Ausreichend ist aber, wenn die Berufungsschrift in zumindest pauschaler Form erkennen lässt, ob und inwieweit die von der Kammer verhängte Disziplinarmaßnahme als verfehlt, unverhältnismäßig oder jedenfalls angreifbar angesehen wird, welchem der genannten persönlichen Milderungsgründe des Soldaten ein falsches Gewicht beigemessen worden sein soll und inwieweit daraus Folgerungen für die begehrte Änderung der Maßnahmebemessung gezogen werden, insbesondere weshalb die angestrebte Maßnahme im Verhältnis zu Eigenart und Schwere des Dienstvergehens als unangemessen gesehen wird (vgl. Beschluss vom 19. April 1999 - BVerwG 2 WD 12.99 - ; Urteil vom 3. Juli 2001 - BVerwG 2 WD 24.01 -).
  • BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04

    Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil;

    Der Bundeswehrdisziplinaranwalt hat in seiner Stellungnahme jedoch zu Recht darauf hingewiesen, dass der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung bei einer solchen Fristüberschreitung von einer Zurückverweisung in die erste Instanz stets abgesehen hat (Urteile vom 31. März 1978 - BVerwG 2 WD 50.77 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 2 WD 24.01 -).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 19.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Frist zur Urteilsabsetzung; schwerer

    b) Allein der Umstand, dass der Senat bei einer uneingeschränkt eingelegten Berufung eigene Tat- und Schuldfeststellungen zu treffen hat (vgl. zu § 275 Abs. 1 StPO: Urteile vom 31. März 1978 a.a.O., vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - UA S. 93 , vom 8. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 24.09 - UA S. 10 und vom 16. März 2004 a.a.O. S. 196), kann die Ermessensausübung nicht dahingehend bestimmen, von einer Zurückverweisung (regelmäßig) abzusehen (anders noch: Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - UA S. 93, vom 3. Juli 2004 - BVerwG 2 WD 24.01 - UA S. 10 und vom 16. März 2004 - BVerwG 2 WD 3.04 - UA S. 12).
  • BVerwG, 19.07.2013 - 2 WD 34.12

    Verfahrensmangel; Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist; Zurückverweisung;

    b) Allein der Umstand, dass der Senat bei einer uneingeschränkt eingelegten Berufung eigene Tat- und Schuldfeststellungen zu treffen hat (vgl. zu § 275 Abs. 1 StPO: Urteile vom 31. März 1978 a.a.O., vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - UA S. 93 , vom 8. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 24.09 - BVerwGE 138, 263 = Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 4 und vom 16. März 2004 a.a.O. S. 196), kann die Ermessensausübung nicht dahingehend bestimmen, von einer Zurückverweisung (regelmäßig) abzusehen (anders noch: Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - UA S. 93, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 2 WD 24.01 - UA S. 10 und vom 16. März 2004 - BVerwG 2 WD 3.04 - BVerwGE 120, 193 = Buchholz 235.01 § 93 WDO 2002 Nr. 1).
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